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   OLG Hamm, 03.02.2003 - 6 U 45/02   

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OLG Hamm, 03.02.2003 - 6 U 45/02 (https://dejure.org/2003,20415)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.02.2003 - 6 U 45/02 (https://dejure.org/2003,20415)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 6 U 45/02 (https://dejure.org/2003,20415)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.06.2001 - X ZR 231/99

    Zur Sachverständigenhaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2003 - 6 U 45/02
    Eine Schutzwirkung zugunsten Dritter setzt nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, von der abzuweichen kein Anlaß besteht, u.a. voraus, daß der Vertragsgläubiger an dem Schutz des Dritten ein besonderes Interesse hat, Inhalt und Zweck des Vertrages erkennen lassen, daß diesem Interesse Rechnung getragen werden sollte, und die Vertragsparteien den Willen hatten, zugunsten des Dritten eine Schutzpflicht des Schuldners zu begründen (vgl. BGH, NJW 2001, 3115, 3116).

    Es liegt bei einem zur Vorbereitung einer Entscheidung einer Krankenkasse eingeholten Gutachten, das die Abrechnungen eines Arztes aufklären soll, die Annahme ganz fern, daß in den Vertrag zwischen der Krankenkasse und dem Gutachter über die vorzunehmende Prüfung nach dem Parteiwillen der Arzt als Dritter, der durch eventuell nachfolgende Maßnahmen der Krankenkasse betroffen sein konnte, einbezogen werden sollte (vgl. BGH NJW 2001, 3115 zu dem vergleichbaren Fall eines Prüfberichtes einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen).

    Die Gutachten, von denen unmittelbare Auswirkungen für den Kläger nicht ausgingen, sondern die lediglich Grundlage für eventuelle Maßnahmen der Q waren, sind keine in diesem Sinne betriebsbezogenen Eingriffe (vgl. BGH NJW 2001, 3115, 3117).

    Erforderlich ist vielmehr, daß der Gutachter leichtfertig oder gewissenlos gehandelt hätte (vgl. zuletzt BGH, NJW 2001, 3115, 3118).

  • BGH, 17.09.2002 - X ZR 237/01

    Einbeziehung eines durch einen Versicherungsvertrag Begünstigten in die

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2003 - 6 U 45/02
    Eine Haftung von Sachverständigen ist insbesondere mehrfach anerkannt worden, wenn deren Vertragsleistungen von vornherein erkennbar zum Gebrauch gegenüber Dritten bestimmt waren und nach dem Willen des Auftraggebers mit einer entsprechenden Beweiskraft ausgestattet sein sollten, also nicht nur für das Innenverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Sachverständigen bestimmt waren (vgl. BGH, NJW 2002, 3625, 3626).

    Die allgemeinen Sorgfaltspflicht im Rahmen zu treffender Entscheidungen genügt nicht für einen vertraglichen Schutz eines Dritten (vgl. BGH, NJW 2002, 3625, 3626).

  • BGH, 24.09.1991 - VI ZR 293/90

    Haftung eines Sachverständigen gegenüber Dritten für ein fehlerhaftes Gutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2003 - 6 U 45/02
    Zur Haftung eines Sachverständigen wegen Schädigung eines Dritten durch ein fehlerhaftes Gutachten existiert ebenfalls eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1991, 3282 sowie NJW-RR 1986, 1150).
  • BGH, 18.02.1986 - X ZR 95/85

    Schadensersatzes wegen Schlechterfüllung einer vertraglich übernommenen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2003 - 6 U 45/02
    Zur Haftung eines Sachverständigen wegen Schädigung eines Dritten durch ein fehlerhaftes Gutachten existiert ebenfalls eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1991, 3282 sowie NJW-RR 1986, 1150).
  • BGH, 21.06.1994 - VI ZR 215/93

    Haftung des Bauunternehmers für Pflichtverletzungen eines eingeschalteten

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2003 - 6 U 45/02
    Ein derartiger Subunternehmer ist kein Verrichtungsgehilfe im Sinne von § 831 BGB (vgl. BGH NJW 1994, 2756).
  • BGH, 23.02.1999 - VI ZR 140/98

    Widerruf einer Verdachtsdiagnose

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2003 - 6 U 45/02
    Gutachterliche Äußerungen eines Sachverständigen sind in der Regel als Werturteile einzustufen (vgl. BGH NJW 1999, 2736).
  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 171/76

    Haftung des Sachverständigen bei Weitergabe eines fehlerhaften Gutachtens

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2003 - 6 U 45/02
    Allein daraus kann nicht geschlossen werden, daß die Gefahr einer Wiederholung der Äußerungen außerhalb des Verfahrens besteht (vgl. zu dem ähnlichen Fall eines graphologischen Gutachtens BGH NJW 1978, 751, 752).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2003 - 6 U 45/02
    Er ist nicht verpflichtet, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten (vgl. BGH VersR 1991, 788).
  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90

    Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2003 - 6 U 45/02
    Erforderlich ist vielmehr eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls, die am Prinzip der Güter- und Interessenabwägung auszurichten ist (vgl. BGH NJW 1991, 1532, 1533).
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